Ein Training ist derzeit möglich.
Bei Anfragen zur Nutzung des Trainingsgeländes erreicht Ihr uns unter Mobil 0162/7558410. Bitte Training für Samstagvormittag vorab Freitags telefonisch anmelden – Danke!
Bitte bringt zum Training möglichst die bereits ausgedruckte und ausgefüllte Verzichtserklärung mit und beachtet die Verhaltensregeln Corona und die Trainingsordnung.
Trainingszeiten
Die gewöhnlichen Trainingszeiten in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. sind
Mittwoch: 17:00 bis 19:30 Uhr
Samstag: Vormittags nach Absprache und 14:00 bis 19:30 Uhr
Verhaltensregeln Corona
- Es darf nur mit einer von der Trainingsaufsicht vorgegebenen Maximalzahl von Fahrern auf der Strecke trainiert werden.
- Es ist nur maximal ein Betreuer pro Fahrer zugelassen
- Es ist derzeit keine Vorabanmeldung notwendig
- Nur Personen, die in den vergangenen 14 Tagen über keinerlei grippeähnliche bzw. Corona-typische Krankheitssymptome verfügt haben, dürfen das Gelände betreten
- Personen mit chronischen Erkrankungen, vulnerable Menschen oder Personen die der Risikogruppe angehören ist der Zutritt der Strecke verboten
- Fahrzeuge müssen im Fahrerlager in Reihen mit mindestens 5m Abstand zum Nebenmann abgestellt werden
- Personenmindestabstände von 2m sind strikt einzuhalten, eine Gruppenbildung im Fahrerlager ist verboten
- die Strecke kann jederzeit geschlossen werden, um das Maximum der Personenanzahl nicht zu überschreiten
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Anmeldung zu tragen!
- Bei Missachtung der Verhaltens- und Corona-Regeln wird ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen
Streckenvideo
Streckenbilder
Anfahrt
Trainingsordnung
- Die Benutzung der Trainingsstrecke ist für Nichtclubmitglieder nur nach persönlicher Anmeldung bei der Trainingsaufsicht, Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung und Entrichtung der Nutzungsgebühr erlaubt
- Das Training ist nur während der ausgewiesenen Trainingszeiten erlaubt
- Den Anweisungen der Trainingsaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten
- Es ist die ausgewiesene Trainingsstrecke in Fahrtrichtung zu befahren. Änderungen am Streckenverlauf bedürfen der vorherigen Genehmigung der Trainingsaufsicht. Das Fahren auf Grünstreifen, Böschungen und Zwischenflächen ist grundsätzlich verboten. Auf der Strecke darf nicht verweilt werden. Nach dem Training ist die Strecke sofort zu verlassen
- Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist
- Es dürfen nur Motorräder und Quads in technisch einwandfreiem Zustand mit einem max. Lärmausstoß von 94 db eingesetzt werden
- Das Fahren ist nur mit vollständiger und intakter motocrossüblicher Schutzbekleidung gestattet.
- Das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens verboten
- Im Fahrerlager darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
- Das Betanken und Reparieren der Motorräder ist nur unter Beachtung der Umweltbestimmungen und mit einer benzinfeste Unterlage erlaubt
- Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen
- Bei Unfällen ist sofort der Unfallort zu sichern, andere Teilnehmer sind zu warnen. Falls nötig ist Hilfe zu holen bzw. zu leisten. Die Trainingsaufsicht ist zu informieren
- Kinder und Jugendliche müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigen Aufsichtsperson sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten
- Hunde sind an einer Leine zu führen
- Das Überqueren der Strecke mit Fahrzeugen während des Trainingsbetriebes ist nur mit Absicherung durch eine weitere Person erlaubt
- Die Zufahrt zur Trainingsstrecke hat in angemessener Geschwindigkeit zu erfolgen
- Verstöße gegen die Streckenordnung können mit sofortigen Streckenverweis geahndet werden